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Weiterführende Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Kinder, Jugend und Bildung
 

Hinweise zur Förderung der Familienerholung

Die Anforderungen an die Förderung der Familienerholung durch die Stiftung FamilienSinn können Sie auf der Homepage der Stiftung FamilienSinn (www.stiftung-familiensinn.de) unter der Rubrik „Rechtsgrundlagen“ im Einzelnen nachlesen. Die für die Familienerholung einschlägigen Rechtsgrundlagen finden Sie in Art. 1 §§ 10 bis 12 des Thüringer Familienfördergesetzes (ThürFamFöSiG) als auch in der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung (Abschnitt 2 der ThürFamFöSiGDVO).
Dabei gehört insbesondere zu den Voraussetzungen, dass

- eine gemeinsame Bildungs- und Freizeiterfahrung für Familien ermöglicht wird (Art. 1 § 11 ThürFamFöSiG),
- die Familie ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen hat (Art. 1 § 12 Absatz 1 ThürFamFöSiG),
- die Familie mindestens für zwei Kinder Kindergeld erhält (Art. 1 § 12 Absatz 1 ThürFamFöSiG) – Ausnahmen sind möglich,
- der Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder in einer sonstigen familiengerechten Einrichtung in Deutschland stattfindet (§ 5 ThürFamFöSiGDVO),
- das durchschnittlich erzielte Familieneinkommen das Eineinhalbfache (bei Alleinerziehenden: das Zweifache) des Regelsatzes nach § 28 Absatz 2 Satz 1 Zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches nicht übersteigt (§ 4 ThürFamFöSiGDVO),
- die Familienerholung bzw. Familienfreizeit zusammenhängend mindestens drei und höchstens 18 Kalendertage umfasst (§ 6 ThürFamFöSiGDVO); dabei gelten An- und Abreisetag zusammen als ein Kalendertag,
- vor Antragstellung noch keine verbindliche Vereinbarung mit der Ferienstätte geschlossen wurde.

Die konkrete Förderhöhe können Sie – je nach Ihrer konkreten familiären Situation (Anzahl der Kinder, Familienangehörige mit Behinderung) – der Regelung des § 7 Absatz 1 ThürFamFöSiGDVO entnehmen. Eine Förderung kann jedoch grundsätzlich nur alle zwei Jahre erfolgen (§ 7 Abs. 2 ThürFamFöSiGDVO).

Soweit Ihre konkrete familiäre Situation und Ihre Urlaubsgestaltung für das Jahr 2010 grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Förderung durch die Stiftung FamilienSinn erfüllen könnten, senden wir Ihnen gern auf Nachfrage ab Oktober 2009 das entsprechende Antragsformular zu, welches ausgefüllt und mit den erforderlichen Belegen versehen zurückzusenden ist.

Ein Anspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.

Tipp: Schauen Sie doch auch einmal auf unserer Homepage www.stiftung-familiensinn.de unter dem Button „Portal der Elternakademie“ (dann weiterklicken auf die Rubrik „Veranstaltungen“) nach. Dort finden Sie interessante Eltern- und Familienbildungsveranstaltungen, die in Ihrer Nähe für Sie angeboten werden.

 
 
 

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