Sie erhalten eine Beratung als freier Träger, Jugendverband, Jugendgruppe oder Jugendinitiative.
Die Förderung von Jugendeinrichtungen, Jugendgruppen, Jugendinitiativen erfolgt gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe. Das Jugendamt übernimmt die Teilnehmerbeiträge für Ferienfreizeiten.
Sie erhalten Anregung, Hilfe bei der Organisation und Begleichung von Maßnahmen und Projekten in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, sowie bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit. Das Projektmanagement für die regionalisierte Jugendarbeit übernimmt ebenfalls das Jugendamt.
Weiterhin erhalten Sie Anregung, Hilfe bei der Organisation von Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes, Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes. Es werden Ferienfreizeiten und Schulungen zum Erwerb der Jugendleitercard organisiert und durchgeführt.