Die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau in Betrieben und Einrichtungen obliegt ausschließlich den feuerwehrtechnischen Bediensteten des Landkreises. Dabei sind derzeit über 250 Objekte erfasst, die in einem max. 5-Jahres-Rhythmus zu kontrollieren sind. Auf der Grundlage einer Satzung werden für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau seit März 2009 Gebühren erhoben.