Bauliche Anlagen in, an, über und unter Gewässern sowie am Gewässerrandsteifen und in festgesetzten Überschwemmungsgebieten
Für entsprechende Vorhaben ist bei der Unteren Wasserbehörde ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zu stellen.
Genehmigungsbedürftige Vorhaben sind:
Vor Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen empfehlen wir eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde.
Gewässerausbau / Gewässerunterhaltung
Gewässerausbau bedarf der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, in das eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) integriert ist. Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.
Zum Gewässerausbau zählen:
eines Gewässers oder seiner Gewässerrandstreifen
Vor Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen empfehlen wir eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde.
Gewässerbenutzung
Für das Entnehmen und Einleiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern, das Aufstauen und Absenken sowie das Entnehmen fester Stoffe benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Bei der Antragstellung sind die Mindestanforderungen im folgenden Formular zu beachten:
Anzeige Baubeginn / Bauvollendung