Im Rahmen der Aus- und Fortbildung werden von den Bediensteten im Brand- und Katastrophenschutz auch Lehrgänge für Sprechfunker der Feuerwehren durchgeführt.
Die Lehrgänge werden nach landesrechtlichen Reglungen auf Kreisebene angeboten und können im Zuge der Laufbahnausbildung in den Freiwilligen Feuerwehren in den Kreisbrandmeisterbereichen absolviert werden.
Die Lehrgangsdauer nach der FwDV 2 (Stand: März 2003) beträgt mindestens 16 Stunden und hat zum Ziel, die Befähigung zum übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

| Inhalte | Dauer in Stunden |
|---|---|
| Lehrgangsorganisation | 2 |
| Rechtliche Grundlagen | 1 |
| Physikalische Grundlagen | 2 |
| Sprechfunkbetrieb/ Vorschriften | 9 |
| Kartenkunde | 1 |
| Leistungsnachweis | 1 |