Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlungen und ähnliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder auf ein zulässiges Maß zu reduzieren, das sind die Ziele des Immissionsschutzes. Vor den Einwirkungen solcher Immissionen sollen in erster Linie der Mensch, aber auch Tiere, Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre und Sachgüter geschützt werden.
Die Grundlage des Immissionsschutzrechts sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine zahlreichen Verordnungen mit den entsprechenden Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen.
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Weitere Informationen: Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes i.V.m. Erneuerbare-Energien-Gesetz