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Immissionschutz
 

Ziele und Aufgaben

Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlungen und ähnliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder auf ein zulässiges Maß zu reduzieren, das sind die Ziele des Immissionsschutzes. Vor den Einwirkungen solcher Immissionen sollen in erster Linie der Mensch, aber auch Tiere, Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre und Sachgüter geschützt werden.
Die Grundlage des Immissionsschutzrechts sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine zahlreichen Verordnungen mit den entsprechenden Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen.

Schwerpunkte

  • Durchführung von Verfahren zur Genehmigung oder wesentlichen Änderung von Anlagen nach BImSchG für Vorhaben nach Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV
  • regelmäßige Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs aller genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Einbeziehung der betroffenen Fachbehörden
  • Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Bearbeitung von Beschwerden zum Betrieb der o.g. Anlagen
  • Anordnungen zur Durchsetzung des ordnungsgemäßen Betriebs bei den o.g. Anlagen
  • Prüfung immissionsschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Bau- oder anderen Genehmigungsverfahren, sowie in der Bauleitplanung
  • Beratung von  Bürgern, Betrieben und Institutionen zu immissionsschutzrechtlichen Problemen oder Fragen
  • Verfolgung  und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Immissionsschutz

Ansprechpartner

Herr Blasczyk
Telefon: 03663 488837
b.blasczyk@lrasok.thueringen.de


Herr Pfeifer
Telefon: 03663 488836
e.pfeifer@lrasok.thueringen.de

Frau Vater
Telefon: 03663 4888847
c.vater@lrasok.thueringen.de

 

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