3G-Regelung für Besucher des Landratsamtes

22. November 2021 - Behördengänge in der Kreisverwaltung ab Mittwoch nur noch mit Impfnachweis, Genesenenbescheinigung oder negativem Testzertifikat möglich

LRA HaupteingangLRA Haupteingang

Schleiz/Pößneck. Die 3G-Regelung greift ab Mittwoch, 24. November, nicht nur an den Arbeitsplätzen Deutschlands und damit auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis, sie gilt dann auch für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung. Im Zuge der Änderung der gesetzlichen Regelung ist der Besucherverkehr in der Behörde in Schleiz und Pößneck nur noch für Personen mit 3G-Nachweis möglich.

Menschen, die persönlich im Landratsamt erscheinen, müssen damit entweder einen Impfnachweis, eine gültige Genesenenbescheinigung oder ein negatives Testzertifikat vorweisen können. Zu beachten ist, dass ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen. Die Möglichkeit eines vor Ort unter Aufsicht durchgeführten Selbsttests besteht mangels personeller Absicherung und zu niedriger Außentemperaturen nicht.

Im Sinne der Reduzierung von Kontakten wird empfohlen, Anliegen beim Landratsamt wenn möglich per E-Mail oder Telefon zu klären.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit