Aufwandspauschale für private Unterbringung von Geflüchteten kann beantragt werden

25. Mai 2022 - Monatliche Pauschale von 150 Euro pro erste aufgenommene Person und 75 Euro für jede weitere Person / Formular zur Abrechnung auf der Webseite des Landratsamtes

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Schleiz. Seit dem heutigen Mittwoch können Bürgerinnen und Bürger, die vor dem Ukraine-Krieg geflüchtete Personen bei sich aufgenommen haben, eine Aufwandspauschale beantragen und abrechnen.

„Ehrenamtliche Helfer erhalten für die Unterbringung der Geflüchteten eine pauschale Aufwandsentschädigung pro Person pro Kalendermonat. Die Höhe dieser monatlichen Pauschale beträgt 150 Euro für jede erste aufgenommene Person sowie 75 Euro für jede weitere aufgenommene Person“, erklärt die Leiterin des Fachdienstes Ausländerwesen / Integration, Madlen Pieter-Junge. Zudem weist sie darauf hin, dass die Aufwandsentschädigung laut Auskunft der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert nicht zu steuerlichen Einkünften führt.

Zu finden ist das Formular auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Ukraine – Hilfe für Geflüchtete.

Stand heute (25. Mai) halten sich 579 amtlich angemeldete Menschen, deren Flucht in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine steht, im Saale-Orla-Kreis auf. Etwas mehr als die Hälfte der Geflüchteten wurde privat untergebracht.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit