Aufwandspauschale für private Unterbringung von Geflüchteten wird auch rückwirkend gezahlt

17. Mai 2022 - Landratsamt Saale-Orla-Kreis wartet auf Rechtsverordnung als Auszahlungsgrundlage für Menschen, die Geflüchtete bei sich untergebracht haben

Kinderzimmer   Pixabay   Erika WittliebKinderzimmer   Pixabay   Erika Wittlieb

Schleiz. Im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises häufen sich in den letzten Wochen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern bzgl. der Erstattung einer Aufwandspauschale für die private Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten. Wie die Leiterin des Fachdienstes Ausländerwesen / Integration, Madlen Pieter-Junge, erklärt, hat die Kreisverwaltung die Problematik im Blick, wartet aber noch ihrerseits auf eine ursprünglich für Anfang April angekündigte Rechtsverordnung als Auszahlungsgrundlage.

„Leider fehlt weiterhin die entsprechende Rechtsverordnung. Wir rechnen jederzeit damit, müssen aber davon ausgehen, dass die Umsetzung dann auch noch einmal einige Tage in Anspruch nehmen wird. Sobald die Verordnung vorliegt, werden wir über die Entschädigungszahlungen informieren, die auch rückwirkend ausgezahlt werden“, so Madlen Pieter-Junge.

Stand heute (17. Mai) halten sich 492 amtlich angemeldete Menschen, deren Flucht in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine steht, im Saale-Orla-Kreis auf. Etwas mehr als die Hälfte der Geflüchteten wurde privat untergebracht.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit