Fehlende Genesenen-Bescheide werden auf Nachfrage versandt

3. Juni 2021 - Bürgerinnen und Bürger des Saale-Orla-Kreises, die den automatisch verschickten Genesenen-Nachweis noch nicht erhalten haben, werden gebeten, sich beim Landratsamt zu melden

Illustration Thema Corona - Corona-Virus in Großaufnahme in rotIllustration Thema Corona - Corona-Virus in Großaufnahme in rot

Schleiz. Im Landratsamt Saale-Orla-Kreis gehen aktuell vereinzelt Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern ein, die auf Ihre Genesenen-Bescheinigung warten und diese bislang nicht erhalten haben. Im Mai wurden hierzu knapp 3000 zweisprachige Dokumente maschinell erzeugt und automatisch an alle erfassten Personen versandt, die im Zeitraum zwischen 1. Dezember 2020 und 30. April 2021 mittels PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Diese Bescheinigungen, mit denen man nachweisen kann, dass man als genesen gilt, müssten inzwischen bei allen betroffenen Personen eingegangen sein. Sollten Bürgerinnen und Bürger, die im genannten Zeitraum mittels PCR-Test positiv getestet wurden, keine oder eine fehlerhafte Bescheinigung erhalten haben, werden sie gebeten, das in einer kurzen E-Mail an genesene@lrasok.thueringen.de mitzuteilen. Die Nachricht sollte neben dem Namen, Vornamen und Geburtsdatum möglichst auch das Aktenzeichen des Quarantäne-Bescheids enthalten.

Gleiches gilt für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Saale-Orla-Kreises, die nach dem Stichtag 30. April 2021 positiv getestet wurden. Um die Genesenen-Bescheinigung zu erhalten, muss auch dieser Personenkreis eine kurze E-Mail an genesene@lrasok.thueringen.de senden. Eine automatische Zusendung erfolgt nicht.

Für eine Genesenen-Bescheinigung muss der PCR-Test mindestens 28 Tage zurück liegen. Sie gilt ausgehend vom Tag des positiven Tests für exakt sechs Monate. Andere Methoden, etwa ein Antikörpertest, können nicht berücksichtigt werden, da hier keine datumsgenaue Zuordnung möglich ist.

Für Personen, die an Covid-19 erkrankt waren und deshalb nur einmal geimpft werden, gibt es noch kein Dokument, das diese Kombination bescheinigt. Daher benötigt dieser Personenkreis vorerst sowohl den Impf- als auch den Genesenen-Nachweis. Wie lange die Infektion zurückliegt, ist nicht relevant, so dass der Test in diesem Fall auch länger als sechs Monate zurückliegen kann.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit