Genesenen-Status läuft bei tausenden Bürgern im Saale-Orla-Kreis aus

26. Oktober 2021 - Genesenenbescheinigungen gelten nur sechs Monate und können nicht verlängert werden / Nach überstandener Infektion genügt bereits eine Impfdosis für den vollständigen Impfschutz

Illustration Thema Corona-Impfung - junger Mann wird geimpftIllustration Thema Corona-Impfung - junger Mann wird geimpft

Schleiz. Im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises gehen in letzter Zeit wiederholt Anfragen von Personen ein, die nach einer Verlängerung ihrer auslaufenden Genesenenbescheinigungen infolge einer überstanden Corona-Infektion fragen. Aus diesem Anlass weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass eine Verlängerung des Genesenen-Status, der eine weitgehende Befreiung von der Testpflicht bedeutet, nicht möglich ist.

Die Bescheinigungen für Corona-Genesene werden im Saale-Orla-Kreis automatisch versandt und laufen gemäß der bundeseinheitlichen Vorgabe exakt sechs Monate nach einem positiven PCR-Test aus. Dieser Zeitraum endet derzeit für zahlreiche Personen an Saale und Orla. „Es geht in die Tausende“, verdeutlich Amtsarzt Dr. Torsten Bossert und erinnert an die extrem hohen Infektionszahlen im Frühjahr, als der Landkreis über viele Wochen zu den am stärksten von der Pandemie gebeutelten Regionen Deutschlands zählte.

Der einfachste Weg für diesen Personenkreis, nicht nur die eigene Gesundheit zu schützen, sondern auch weitgehend von der Testpflicht befreit zu bleiben, ist die Impfung. Anders als bei Menschen, die noch keine Infektion durchmachen mussten, genügt für Genesene bereits eine Impfdosis für den vollständigen Impfschutz und auch der rechtliche Status als „vollständig Geimpfte/r“ tritt sofort nach Erhalt der Spritze ein – gemäß aktueller Regelung ohne Ablaufdatum. Auch Personen, die mangels PCR-Test keine Genesenenbescheinigung erhalten haben, aber eine durchgemachte Corona-Infektion mittels Antikörpertest nachweisen können, erhalten bereits mit einer Impfdosis den vollständigen Impfschutz.

Denjenigen, die eine Infektion durchgemacht haben, wird die Impfung sechs Monate nach der Infektion bzw. dem Abklingen der Symptome empfohlen. Grundsätzlich möglich ist sie aber bereits nach vier Wochen. Auch wenn eine Infektion länger als sechs Monate zurückliegt bzw. eine Genesenenbescheinigung bereits ausgelaufen ist, genügt eine Impfung für den vollständigen Impfschutz.

Neben zahlreichen Hausärzten bietet nach wie vor die zentrale Impfstelle der Kassenärztlichen Vereinigung im Pößnecker Krankenhaus die Corona-Schutzimpfungen an. Termine können online unter www.impfen-thueringen.de gebucht werden. Für Kurzentschlossene bietet sich alternativ das freie Impfen an, zu dem man ohne vorherige Vereinbarung einfach spontan vorbeikommen kann.

Die nächsten Termine für das freie Impfen in der Impfstelle im Pößnecker Krankenhaus sind:

  • Donnerstag, 28. Oktober, 14 bis 16:30 Uhr (BioNTech)
  • Samstag, 30. Oktober, 7:30 bis 13:30 Uhr (BioNTech oder Johnson&Johnson)
  • Dienstag, 2. November, 9 bis 12 Uhr (BioNTech)
  • Donnerstag, 3. November, 15 bis 16:30 Uhr (BioNTech)
  • Samstag, 6. November, 7:30 bis 13:30 Uhr (BioNTech, Johnson&Johnson oder Moderna)


Pressesprecher
Alexander Hebenstreit