Keine Ausnahmegenehmigungen für Einzelhändler möglich

4. März 2021 - Thüringer Verordnungslage lässt keinen Spielraum für eine Sondererlaubnis zum Öffnen bestimmter Geschäfte

Blick in ein Lebensmittelgeschäft/Im Vordergrund TomatenBlick in ein Lebensmittelgeschäft/Im Vordergrund Tomaten

Schleiz. Mutmaßlich im Zuge leichter Lockerungen wie der seit Montag in Thüringen erlaubten Öffnung von Gartenmärkten oder Friseuren, erreichten die Bürgerhotline des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis in den vergangenen Tagen zahlreiche Anrufe von Geschäftsinhabern. Der Inhalt war dabei zumeist der Gleiche: Die Bitte um eine Ausnahmegenehmigung, um die Geschäfte wieder öffnen zu dürfen.

Das ist in Thüringen aktuell aber nicht möglich. „Leider sieht die derzeitige Verordnungslage eine Sondererlaubnis auf Öffnung von geschlossenen Geschäften nicht vor. Die Öffnung von Geschäften und körpernahen Dienstleistungen sind in der Thüringer Sonder-Eindämmungsverordnung abschließend geklärt. Das bedeutet, dass das Gesundheitsamt auch keinen Spielraum hat, um Ausnahmen zu erlauben“, heißt es dazu aus der Arbeitsgruppe, die im Landratsamt Anfragen zur Corona-Pandemie bearbeitet.

Gemäß der bis 15. März gültigen Verordnung dürfen momentan nur folgende Geschäfte des täglichen Bedarfs öffnen:

  • Lebensmittelhandel einschließlich Bäckereien und Fleischereien, Getränke-, Wochen- und Supermärkte sowie Hofläden
  • Reformhäuser
  • Drogerien
  • Sanitätshäuser
  • Optiker und Hörgeräteakustiker
  • Banken und Sparkassen
  • Apotheken
  • Filialen der Deutschen Post AG und Paketstellen von Logistikunternehmen
  • Wäschereien und Reinigungen
  • Tankstellen, Kfz-Handel einschließlich Kfz-Teile- und Fahrradverkaufsläden
  • Tabak-, E-Zigaretten- und Zeitungsverkaufsstellen
  • Tierbedarf
  • Babyfachmärkte
  • Brennstoffhandel
  • Fernabsatzhandel und Großhandel
  • Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien und Floristikbetriebe (seit 1. März)


Anderen Einzelhändlern bleibt bis auf weiteres nur die Möglichkeit des Versands bzw. Außerhausverkaufs nach vorheriger Bestellung. Im Bereich der köpernahen Dienstleistungen dürfen seit dem 1. März einzig Friseure öffnen.

Inwieweit die an Inzidenzwerte geknüpften Öffnungsschritte, die bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März vereinbart wurden, in auch Thüringen und im Saale-Orla-Kreis umgesetzt werden können, steht noch nicht fest.

Für Rückfragen zum Thema Corona sind die Telefone der Bürgerhotline im Landratsamt Saale-Orla-Kreis von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter 03663 / 488-888 erreichbar. Schriftliche Anfragen können zudem via E-Mail an buergerhotline@lrasok.thueringen.de gestellt werden.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit