Öffentliche Veranstaltungen im Freien sind wieder erlaubt

2. Juni 2021 - Lockerungen ermöglichen das Durchführen von Veranstaltungen im SOK / Erlaubnis muss vorab beantragt werden / Allgemeine Kontaktbeschränkungen gelten für auch private Feiern

Ballett Goettengruen Juli2020Ballett Goettengruen Juli2020

Schleiz. Zumindest im Freien kehrt zum heutigen Mittwoch ein großes Stück Normalität in den Saale-Orla-Kreis zurück, wenngleich auch unter freiem Himmel noch einige Vorgaben gelten. Mit Inkrafttreten der neuen Thüringer Verordnung und dem gleichzeitigen Außerkrafttreten der Bundes-Notbremse im Landkreis ist in zahlreichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Vieles erlaubt, was über Monate nicht möglich war.

Beispielsweise dürfen Restaurants zumindest wieder die Außengastronomie öffnen, auch in Freibädern oder auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen dürfen wieder Gäste begrüßt werden. Grob zusammengefasst lässt sich sagen: Unter freiem Himmel ist wieder ziemlich viel möglich – übrigens auch zu später Stunde, denn die nächtliche Ausgangssperre entfällt.

In geschlossenen Räumen winken erst bei einer stabilen Unterschreitung einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 weitere Lockerungen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, so etwa bei Museen, die für negativ Getestete, vollständig Geimpfte oder Genesene öffnen dürfen.

Erlaubt sind auch wieder öffentliche Veranstaltungen und Sportereignisse mit Zuschauern, sofern sie unter freiem Himmel stattfinden. Grundvoraussetzung ist jedoch eine vorherige Erlaubnis durch das Gesundheitsamt, die gemäß Thüringer Verordnung zehn Werktage vorher beantragt werden muss.

Für private Feiern gibt es anders als im vergangenen Sommer keine gesonderten Vorgaben. Stattdessen gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Das heißt aktuell für den Saale-Orla-Kreis: In geschlossenen Räumen dürfen sich die Mitglieder eines Haushalts mit zwei weiteren Personen treffen, im Freien mit vier weiteren Personen. Zusätzlich dürfen beliebig viele Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene hinzukommen, da sie bei der Kontaktbeschränkung nicht mitgezählt werden.

Ausführliche Hinweise zu den aktuell gültigen Corona-Regeln im Saale-Orla-Kreis finden Sie auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Corona / Was gilt aktuell im Saale-Orla-Kreis?. Für Rückfragen zum Thema Corona sind die Telefone der Bürgerhotline des Landratsamtes von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr geschaltet. Schriftliche Anfragen können zudem an buergerhotline@lrasok.thueringen.de gestellt werden.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit