Reform in Kinder- und Jugendhilferecht diskutiert

28. Juli 2022 - Fortbildung für ostthüringer Jugendämter in Schleiz zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in der Praxis

Schleiz. Über eine der größten Reformen der letzten Jahre im Kinder- und Jugendhilferecht diskutierten fast 40 Mitarbeitende aus den Jugendämtern der Ostthüringer Landkreise in der Wisentahalle in Schleiz. Bei einer Fortbildung zum Thema „Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ ging es um die Novellierung des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII).

„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz mit zahlreichen Änderungen und neuen Aufgaben betraut, die sie teilweise vor große Herausforderungen in der Umsetzung stellen“, erklärte Ines Krasser, Fachdienstleiterin Jugend und Familie/Jugendamt. Inhalt der gemeinsamen Fortbildung, organisiert vom Jugendamt des Landratsamtes im Saale-Orla-Kreis, war es, einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen des Gesetzes zu bekommen und diese zu diskutieren.
Referent Dr. Thomas Meysen aus Heidelberg, Jurist und Fachmann auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendrechts, brachte den Teilnehmenden die Änderungen sowohl fachlich anspruchsvoll als auch auf emotionaler Ebene, anhand von bemerkenswerten Beispielen und größtmöglichem Praxisbezug nahe.  Dr. Thomas Meysen gehört zu den Experten, die von der Bundesregierung an den Runden Tisch in die Arbeitsgruppe Strafverfolgung zur Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen berufen wurde und war langjähriger Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) (2000 bis 2017).
Ziel des Schleizer Fachtages war es, die Jugendämter der Landkreise dabei zu unterstützen, die neuen Möglichkeiten sozialpädagogischen Handelns des Kinder- und Jugendhilferechts fachlich zu nutzen und dabei auch selbstkritisch die eigene Haltung und Arbeitsweisen zu hinterfragen. Bei der regen und offenen Diskussion spielten auch Besonderheiten des ländlichen Raumes in der Umsetzung des neuen Gesetzes eine große Rolle, etwa bei niedrigschwelligen Hilfen für Familien und in der sozialraumbezogenen Netzwerkarbeit. Änderungen bringt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beispielsweise in Bezug auf die Stärkung der Kinderrechte und der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie bei den Themen Förderung der Inklusion und Kooperationen zum Kinderschutz mit sich.
„Fortbildungen wie diese sind darauf angelegt, die Mitarbeitenden weiter zu sensibilisieren und deren Handlungssicherheit in der Praxis zu stärken“, so Fachdienstleiterin Ines Krasser. Schließlich profitieren die Teilnehmenden aus dem Saale-Holzland-Kreis, Gera, Greiz, Saalfeld-Rudolstadt und dem Saale-Orla-Kreis auch vom fachlichen Austausch untereinander.

Pressesprecherin
Brit Wollschläger