Schnelltest ab Montag nur noch in Ausnahmefällen kostenlos

7. Oktober 2021 - Geänderte Coronavirus-Testverordnung des Bundes tritt gleichzeitig mit erweiterter Testpflicht im Saale-Orla-Kreis in Kraft / Stadtverwaltung Wurzbach stellt Testangebot ein

Abstrich Blankenstein LRA SOKAbstrich Blankenstein LRA SOK

Schleiz. Ab kommendem Montag, 11. Oktober, gilt im Saale-Orla-Kreis eine erweiterte Testpflicht für verschiedene Angebote in geschlossenen Räumen, die aufgrund des Erreichens von Warnstufe 1 des Corona-Frühwarnsystems mittels Allgemeinverfügung veranlasst wurde. Doch nicht nur deswegen ändert sich an Saale und Orla einiges in Sachen Coronatest.

Am selben Tag tritt auch die geänderte Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Kraft, womit die seit März kostenfreien Antigen-Schnelltests („Bürgertest“) künftig von den Getesteten selbst bezahlt werden müssen. Hintergrund der Änderung ist, dass inzwischen jeder Erwachsene genügend Zeit hatte, sich mit einem der von der ständigen Impfkommission empfohlenen Impfstoffe gegen Covid-19 impfen zu lassen. Eine Übernahme der Testkosten durch den Steuerzahler ist damit nicht mehr nötig, heißt es seitens der Bundesregierung.

Ein Großteil der Bevölkerung muss damit ab 11. Oktober für einen Corona-Schnelltest selbst aufkommen. Aber es gibt auch eine Reihe von Ausnahmen, insbesondere für diejenigen, für die eine Impfung (noch) nicht empfohlen wurde bzw. die noch nicht genügend Zeit hierfür hatten.

Folgende Personen haben weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest:

  • Personen, die noch keine zwölf Jahre alt sind oder in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind
  • Personen, die aus medizinischen Gründen (insbesondere Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel) nicht geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden konnten
  • Personen, die sich nach einer nachgewiesenen Infektion testen lassen, um die Quarantäne zu beenden
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung oder in den letzten drei Monaten zuvor an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilgenommen haben

Befristet bis zum 31. Dezember 2021 haben zudem folgende Personen Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest:

  • Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind
  • Schwangere
  • Studierende, die mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft wurden

Für die Menschen im Saale-Orla-Kreis gibt es auch eine Änderung bei den öffentlichen Schnelltestangeboten. So stellt die Stadtverwaltung Wurzbach ihr Testangebot im Rathaus nach dem morgigen Freitag ein. Öffentliche Anlaufstellen für Corona-Schnelltests im Saale-Orla-Kreis gibt es weiterhin in Bad Lobenstein (Stadtapotheke), Saalburg (am Wurzbacher Backhaus), Schleiz (Wisentahalle und bei Edeka) sowie in Tanna (KEK-Test Ronny Krupsky, Koskauer Straße). Die Kosten für Selbstzahler betragen zwischen 10 und 25 Euro. Neben den genannten Angeboten bereitet die Stadtverwaltung Tanna aktuell eine weitere öffentliche Testmöglichkeit in Tanna vor.

PCR-Testungen werden im Saale-Orla-Kreis an der Abstrichstelle der Kassenärztlichen Vereinigung am Krankenhaus in Schleiz durchgeführt. Termine können über den Hausarzt oder die Telefonnummer 116117 gebucht werden. Darüber hinaus bieten auch einzelne niedergelassene Ärzte Corona-Tests an (sowohl PCR- als auch Schnelltest).

Einen detaillierten Überblick zur öffentlichen Testinfrastruktur im Saale-Orla-Kreis gibt es auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Corona / Corona-Test. Neben verschiedenen anderen Aspekten rund um Corona kann auf der Webseite der Kreisverwaltung auch die Regelung zur erweiterten Testpflicht ab 11. Oktober im Detail nachgelesen werden.


Pressesprecher
Alexander Hebenstreit