Umtauschpflicht gilt aktuell nur für Papierführerscheine bestimmter Geburtsjahrgänge

28. Juli 2021 - In der Fahrerlaubnisbehörde in Schleiz mehreren sich Anfragen zum Führerscheintausch, obwohl die meisten dafür noch Jahre Zeit haben – und verschärfen so bestehende Probleme

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Schleiz. Nach der Veröffentlichung eines Zeitungsartikels zum Thema Führerscheinumtausch am Montag nahmen in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis entsprechende Anfragen sprunghaft zu – und verschärften damit das Problem teils erheblicher Wartezeiten und liegengebliebener Fälle, das sich in den vergangenen Wochen aus verschiedenen Gründen aufstaute.

Aus diesem Grund weist die Fahrerlaubnisbehörde darauf hin, dass momentan einzig und allein Inhaberinnen und Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen sind, ihre Fahrerlaubnis umzutauschen. Hierfür haben sie bis zum 19. Januar 2022 – und damit noch fast ein halbes Jahr – Zeit. Für alle anderen läuft die Frist noch mindestens ein Jahr länger. Die letzten Führerscheine müssen erst 2033 umgetauscht sein.

Angesichts oftmals mehrstündiger Wartezeiten, die aufgrund der momentan angespannten Situation herrschen, ruft die Fahrerlaubnisbehörde diejenigen zu Geduld auf, bei denen der Führerscheinumtausch nicht eilt. Nur so kann es gelingen, den momentanen Antragsstau abzuarbeiten, der durch personelle Engpässe, anhaltende Softwareprobleme aber auch eine deutlich erhöhte Zunahme von Bürgeranliegen zum Ende des Lockdowns entstand, und in absehbarer Zeit zum Normalbetrieb zurückzukehren.

Da zumindest das letztgenannte Problem absehbar war, wurden bereits frühzeitig zwei Stellen in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes ausgeschrieben, die jedoch erst nach wochenlangen Verfahren besetzt werden konnten. Aufgrund von einzuhaltenden Kündigungsfristen sowie der nötigen Einarbeitungszeit der neuen Mitarbeitenden ist damit zu rechnen, dass die Schwierigkeiten in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises noch bis in den September hinein andauern werden.

Eine Übersicht, welche Personengruppe bis wann den Führerschein umgetauscht haben muss, ist auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Bürgerservice / Verkehr / Fahrerlaubnis zu finden.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit