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Spielhallen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte um Beachtung, dass die Städte Neustadt a. d. Orla und Pößneck ein eigenes Gewerbeamt haben!

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung nach § 2 ThürSpielhallenG, wenn nötig Antrag auf Erteilung Stellvertretererlaubnis nach § 2 Abs. 5 ThürSpielhallenG
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Erlaubnis nach § 33i Abs. 1 GewO
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen im zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde (zu beantragen im örtlich zuständigen Gewerbeamt)
  • Sozialkonzept
  • Nachweis der Schulung des Personals  

Welche Gebühren fallen an?

Grundgebühr: 2.000,- € + pro aufgestelltes Gerät (Geld- oder Warenspielgerät) 240,- €

zzgl. Verwaltungsaufwand 

Welche Fristen muss ich beachten?

mindestens 4 Wochen vor Beginn

Rechtsgrundlage

Thüringer Spielhallengesetz (ThürSpielhallenG)
Spielverordnung (SpielV)
Gewerbeordnung (GewO)

Was sollte ich noch wissen?

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache oder Postweg, auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Postweg möglich