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Gewerbeabmeldung

Leistungsbeschreibung

Jeder, der einen selbstständigen Betrieb für das stehende Gewerbe aufgibt, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte um Beachtung, dass die Städte Neustadt a. d. Orla und Pößneck ein eigenes Gewerbeamt haben!

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständig ausgefülltes Formular zur Gewerbeabmeldung (GewA3)
  • Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (Vorlage Personalausweis)

Welche Gebühren fallen an?

10,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Eine Frist von 4 Wochen ist dabei einzuhalten.

Rechtsgrundlage

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)

Was sollte ich noch wissen?

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache oder Postweg, auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Postweg möglich

Elektronische Antragstellung

Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.

zur elektronischen Antragstellung "Gewerbeabmeldung"