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Messe/Markt - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Messen / Ausstellungen sind zeitlich begrenzte im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und vertreibt oder dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert. 

Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte um Beachtung, dass die Städte Neustadt a. d. Orla und Pößneck ein eigenes Gewerbeamt haben!

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • voraussichtliche Teilnehmerliste

Die Behörde kann weitere Unterlagen anfordern (z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Nachweis einer Haftpflichtversicherung)

Welche Fristen muss ich beachten?

ca. 3 Wochen vor Beginn

Rechtsgrundlage

§ 69 Abs. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO)

Was sollte ich noch wissen?

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache oder Postweg, auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Postweg möglich

Elektronische Antragstellung

Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.

zur elektronischen Antragstellung "Messe/Markt - Erlaubnis"