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Erlaubnisverfahren nach § 34b Gewerbeordnung - Versteigerergewerbe

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte um Beachtung, dass die Städte Neustadt a. d. Orla und Pößneck ein eigenes Gewerbeamt haben!

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular gem. § 34b Gewerbeordnung
  • Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (Vorlage Personalausweis)
  • Vorlage Aufenthaltstitel bei Ausländern
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der örtlich zuständigen Gewerbebehörde)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Auskunft des zuständigen Amtsgerichts, das kein Insolvenzverfahren vorliegt
  • Kopie Personalausweis
  • bei juristischen Personen: Vorlage Handelsregisterauszug und notarielles Protokoll der Gesellschafterversammlung zur Firmengründung 

Welche Gebühren fallen an?

Versteigerung von:

  • Sachen - 150,00 EUR
  • Grundstücken - 150,00 EUR

 

  • allumfassende Versteigerung - 300,00 EUR

Rechtsgrundlage

§ 34b Gewerbeordnung (GewO)
Versteigererverordnung  (VerstV)

Was sollte ich noch wissen?

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache oder Postweg, auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Postweg möglich

Elektronische Antragstellung

Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.

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