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Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte um Beachtung, dass die Städte Neustadt a. d. Orla und Pößneck ein eigenes Gewerbeamt haben!

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der örtlich zuständigen Gewerbebehörde)
  • Vorlage Handelsregisterauszug bei juristischer Person
  • Aufenthaltstitel bei Ausländern

Welche Gebühren fallen an?

300,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

ca. 4 Wochen vor Beginn 

Rechtsgrundlage

§ 33c Gewerbeordnung (GewO)

Was sollte ich noch wissen?

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache oder Postweg, auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Postweg möglich

Elektronische Antragstellung

Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.

zur elektronischen Antragstellung "Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit"