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Erlaubnisverfahren zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Leistungsbeschreibung

Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  • Lebenslauf mit Foto
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • ärztliches Zeugnis über die physische und psychische Geeignetheit
  • Nachweis Schulbildung
  • Zeugnisse, Lehrgänge, Seminare u.s.w. - im Original vorzulegen

Welche Gebühren fallen an?

180,00 EUR

Rechtsgrundlage

Heilpraktikergesetz (HeilprG)

Was sollte ich noch wissen?

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache bei Antragstellung notwendig; Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Postweg möglich