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Erlaubnisverfahren nach § 34c Gewerbeordnung - Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter

Leistungsbeschreibung

Wer als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter gewerblich tätig werden will, bedarf der Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte um Beachtung, dass die Städte Neustadt a. d. Orla und Pößneck ein eigenes Gewerbeamt haben!

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  vollständig ausgefülltes Antragsformular gem. § 34c Gewerbeordnung
  • Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (Vorlage Personalausweis)
  • Vorlage Aufenthaltstitel bei Ausländern
  • Vorlage Handelsregisterauszug bei juristischer Person
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der örtlich zuständigen Gewerbebehörde)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Auskunft des Zentralen Vollstreckungsgerichtes
  • Nachweis über die Bescheinigung einer Berufshaftpflichtversicherung (gilt nur bei Tätigkeiten gem. § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO - Wohnimmobilienverwalter)
  • Auskunft aus dem Insolvenzgericht

Welche Gebühren fallen an?

§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 3, 4 - pro Nummer/Punkt 300,- EUR

Rechtsgrundlage

§ 34c Gewerbeordnung (GewO)
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Was sollte ich noch wissen?

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache oder Postweg, auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Postweg möglich

Elektronische Antragstellung

Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.

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