Bitte wählen Sie einen Wohnort aus...

Geothermieanlage (Erdwärmesonden)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers.

Darüber hinaus sind nach § 50 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) Arbeiten, wie Grabungen und Bohrungen, die soweit in den Untergrund reichen, dass sie unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser einwirken können und eine Beeinträchtigung desselben nicht ausgeschlossen werden kann, vor ihrem Beginn der zuständigen Wasserbehörde anzuzeigen. Dies ist bei Erdwärmepumpenanlagen regelmäßig der Fall.

Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist eventuell auch eine bergrechtliche Zulassung erforderlich.

Die untere Wasserbehörde prüft die Zulässigkeit des Vorhabens.

An wen muss ich mich wenden?

Die untere Wasserbehörde steht Ihnen für Fragen zum Thema "Geothermie" zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Notwendige Nachweise und sonstige Unterlagen ergeben sich aus der "Vorläufigen Arbeitshilfe zur wasserrechtlichen Beurteilung angezeigter Vorhaben (Nutzung oberflächennaher Geothermie)" des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA).

Nutzung oberflächennaher Geothermie / Arbeitshilfe zur wasserrechtlichen Beurteilung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erdaufschlüsse sind drei Monate vor Beginn anzuzeigen. 

Anträge / Formulare

Der Antrag ist nicht formgebunden. Um den Anforderungen an die Antragsunterlagen gerecht zu werden, wird jedoch angeraten, das von TLVwA bereitgestellte Antragsformular zu verwenden.

Anzeige/ Antrag zur Errichtung einer Erdwärmesonden-Anlage

Was sollte ich noch wissen?

Erdwärmesonden ab einer Tiefe von 100 m bedürfen zusätzlich einer bergrechtlichen Genehmigung. Mit dem Erdaufschluss darf erst nach Erhalt einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde begonnen werden. Bohrunternehmen mit Zertifizierung nach DVGW W 120 sind im Internet unter www.dvgw.de oder www.zert-bau.de aufgelistet.

 

Unterstützende Institutionen

Die Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) gibt umfangreiche Informationen zur Erdwärmenutzung in Thüringen heraus.