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Kraftfahrzeugzulassung - Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und/ oder Teil II) melden und Ersatz beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Halter/ Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (ehemals Fahrzeugschein oder -brief) unverzüglich melden und Ersatz beantragen.

Verfahrensablauf

Im Falle des Verlustes einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder des alten Fahrzeugbriefes wird auf Antrag ein Aufbietungsverfahren eingeleitet. Voraussetzung ist im Falle des Verlustes die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung (von Sachbearbeitern der Kfz-Zulassungsbehörde oder einem Notar).

Erst nach der Beendigung des Aufbietungsverfahrens (2 Wochen Frist) kann von der Zulassungsbehörde die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt und ausgehändigt werden. Hierzu ist die erneute Vorsprache und Antragstellung in der Zulassungsbehörde und die Zulassungsbescheinigung Teil I notwendig.

Bei Diebstahl von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen ist eine Anzeige der Polizei vorzulegen. Aus dieser muss eindeutig hervorgehen, welche Fahrzeugpapiere gestohlen wurden. Die Bekanntgabe lediglich einer Tagebuchnummer bzw. eines Aktenzeichens ist nicht ausreichend.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • noch vorhandene Fahrzeugdokumente
  • Versicherung an Eides statt, von der Person, die zur Vorlage der in Verlust geratenen Dokumente verpflichtet ist, zur Niederschrift bei einem Notar oder einer Zulassungsbehörde -bei Diebstahl genügt eine Anzeige bei der Polizei -die Anzeigebestätigung muss die als gestohlen erklärten Dokumente beinhalten.
  • Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, für die eine HU/AU fällig war - ggf. SP-Protokoll/Prüfbuch
  • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief und zwischenzeitlichem Fahrzeugbesitzwechsel ist ein lückenloser Eigentumsnachweis zu führen (alle Kaufverträge müssen vorgelegt werden)
  • grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter
  • bei Diebstahl: Anzeigebescheinigung der Polizei
  • Bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen: das noch ggf. vorhandene Kennzeichen ist mitzubringen