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Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Halter/Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens unverzüglich melden.
 
Bei Verlust und Diebstahl muss auf Antrag eine Umkennzeichnung erfolgen.

Verfahrensablauf

  • Bei Beschädigung eines amtlichen Kennzeichenschildes können Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde der Ersatz durch ein neues Kennzeichenschild unter Vorlage des beschädigten Kennzeichenschildes beantragen.
  • Bei selbstverschuldetem Verlust kann bei Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Kennzeichens (z.B. versehentliche Zerstörung) der Ersatz des Kennzeichenschildes beantragt werden.
  • Auf dem neuen Kennzeichenschild werden die Stempelplakette und gegebenenfalls. die HU-Plakette durch den/die Mitarbeiter/in angebracht.
  • Bei Diebstahl oder Verlust mit unbekanntem Verbleib des/der Kennzeichenschildes/er müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.
  • Hierfür ist bei Diebstahl die Anzeigebestätigung der Polizei, bei Verlust eine eidesstattliche Erklärung vorzulegen.
  • Durch die Zulassungsbehörde wird ein neues Kennzeichen zugeteilt, das alte Kennzeichen wird gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
  • Durch die Zulassungsbehörde werden die Stempelplaketten sowie die HU-Plakette auf den neuen Kennzeichenschildern mit dem neuen Kennzeichen angebracht, es wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
  • Versicherung an Eides statt, von der Person, die zur Vorlage der in Verlust geratenen Dokumente verpflichtet ist, zur Niederschrift bei einem Notar oder einer Zulassungsbehörde -bei Diebstahl genügt eine Anzeige bei der Polizei -die Anzeigebestätigung muss die als gestohlen erklärten Dokumente beinhalten.
  • Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (Abgasuntersuchung ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, für die eine HU/AU fällig war - ggf. SP-Protokoll/Prüfbuch
  • grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter
  • bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen: das noch ggf. vorhandene Kennzeichen ist mitzubringen

Was sollte ich noch wissen?

Schnelles Handeln ist insbesondere bei Diebstahlverdacht dringend geboten, denn es besteht das Risiko, dass der Dieb, der Ihre Kennzeichenschilder gestohlen hat, damit Straftaten begeht. Diese könnten im schlimmsten Fall erst einmal auf Sie zurückfallen.

Die Benutzung eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ohne die zugeteilten und vorschriftsmäßigen amtlichen Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und es droht ein Bußgeld.

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass keine Schulden beim Landratsamt bestehen (§ 15 ThürVwKostG) dürfen. Diese sind ggf. vorher bei der Kasse zu begleichen.

Unterstützende Institutionen

Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an eine Dienststelle der Polizei und zusätzlich an ihre zuständige Zulassungsbehörde.