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Kraftfahrzeugzulassung - gebraucht zulassen

Leistungsbeschreibung

Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Für ein Gebrauchtfahrzeug, das

  • bislang nur auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurde (zum Beispiel auf einem Flughafengelände) oder
  • bisher nur im Ausland zugelassen war

müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.

Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.

Hinweis: Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
Die Beantragung kann durch den Antragsteller persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Verfahrensablauf

Ihre Zulassung müssen Sie schriftlich oder online beantragen:

  • Informieren Sie sich zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen bei:
    • Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde oder
    • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Vereinbaren Sie einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
  • Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
  • Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
    • Ihr persönliches Kennzeichen,
    • die abgestempelten Kennzeichenschilder und
    • Ihre Zulassungsdokumente.
  • Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder Sitz Ihres Unternehmens.

Voraussetzungen

Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.

  • Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
  • Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der Behörde

Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (außer bei Kennzeichenmitnahme) oder Fahrzeugbrief alt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein alt mit Abmeldevermerk/-bescheinigung alt
  • Kennzeichen (außer bei abgemeldeten Fahrzeug)
  • gültiger Nachweis HU
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA Lastschriftmandat für Kfz-Steuer (Formular)
  • grundsätzlich notwendige Unterlagen zum Fahrzeughalter