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Straßenbaulast/Straßenbaulastträger

Leistungsbeschreibung

Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes zu berücksichtigen.

Zu den Aufgaben zählen Maßnahmen der Straßenerhaltung wie betriebliche Unterhaltung, bauliche Erhaltung, Straßenreinigung/Winterdienst (außer innerhalb der geschlossenen Ortslagen gem. § 49 ThürStrG) sowie die Pflege, Beseitigung, Neuanpflanzung von Grünbewuchs.

An wen muss ich mich wenden?

Das Land ist Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen. Die Landkreise sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen. Die Gemeinden sind Träger der Baulast der Gemeindestraßen. Der Träger der Straßenbaulast für sonstige öffentliche Straßen wird in der Widmungsverfügung bestimmt.

Rechtsgrundlage

§§ 9, 43, 47 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)