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Brunnen

Leistungsbeschreibung

Die Errichtung eines Brunnens ist anzeigepflichtig. Die untere Wasserbehörde prüft die Zulässigkeit des Vorhabens.

An wen muss ich mich wenden?

Die untere Wasserbehörde steht Ihnen für Fragen zum Thema "Brunnen" zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zur geplanten jährlichen Entnahmenge
  • Lageplan mit eingezeichnetem Brunnenstandort
  • Eigentumsnachweis oder Zustimmung des Eigentümers

Auf unserer Internetseite finden Sie ein Formular mit den benötigten Angaben und Unterlagen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Brunnenbohrung ist drei Monate vor Beginn anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

ThürWG, WHG, 

Was sollte ich noch wissen?

Mit dem Erdaufschluss darf erst nach Erhalt einer wasserrechtlichen Zustimmung durch die untere Wasserbehörde begonnen werden. Bohrunternehmen mit Zertifizierung nach DVGW W 120 sind im Internet unter www.dvgw.de oder www.zert-bau.de aufgelistet.