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Außenwerbung - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.

Soweit es sich um ortsfeste Einrichtungen handelt, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind, ist von einer Werbeanlage im Sinne der Thüringer Bauordnung auszugehen. Diese ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt, in der Sie eine Außenwerbung anbringen oder wesentlich verändern wollen.