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Anzeige von Abfällen

Leistungsbeschreibung

Abfälle sind in dafür zugelassenen Abfallanlagen ordnungsgemäß zu entsorgen. Die untere Abfallbehörde verfolgt und ahndet Verstöße, sofern der Verursacher bekannt ist bzw. ermittelt werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Die untere Abfallbehörde nimmt Ihre Anzeige entgegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reichen Sie uns Ihre Anzeige mit dem Formblatt "Anzeige Abfallablagerung" ein. Ergänzen Sie Ihre Angaben um Fotos.

Welche Gebühren fallen an?

Wenn die Anzeige wiederholt unberechtigt ist, können die entstanden Verwaltungskosten auf den Anzeigenden umgelegt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

KrWG