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Kunst- und Kulturförderung durch den Freistaat Thüringen

Leistungsbeschreibung

Ziel der Kulturförderung im Saale-Orla-Kreis ist es, Rahmenbedingungen zum Schutz und zur Entwicklung von Kultur, Kunst und Brauchtum zu schaffen. Förderfähig sind Maßnahmen auf den Gebieten Musik, Gesang, Theater, Literatur, bildende Kunst und Soziokultur. Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen gemeinnützigen Charakter haben. Zuwendungsempfänger können freie Träger der Kulturarbeit, Kulturvereine und –verbände sowie Kunstschaffende und Kirchgemeinden sein.

Förderfähig sind:

  • kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung
  • Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen
  • Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken bzw. der Sammlungen in Museen und Galerien
  • Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von landesweiten Verbänden
  • Auf- und Ausbau von gemeinnützigen Technikpools

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, die gewerblichen Zwecken dienen
  • Faschingsveranstaltungen
  • Fertigung und Beschaffung von Einheitskleidung
  • Stadt- und Gemeindejubiläen, Festumzüge
  • Herstellungskosten für kommerzielle Publikationen, Medien und Tonträger
  • Kunst im öffentlichen Raum
  • Projekte der zeitgenössischen Kunst (Antragstellung bitte bei der Kulturstiftung des Freistaates Thüringen)
  • Verpflegungs- und Übernachtungsleistungen
     

Hinweise:

Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung und kann bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 800 €, betragen.

Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Projektantrag (Projektbeschreibung, Selbstdarstellung Ihrer Arbeit bzw. Ihres Werdegangs, Beschreibung der verfolgten Ziele, Zusammenfassung des Ausgaben-  und Finanzierungsplans)
  • Detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan mit Drittmittelbestätigungen (sofern vorhanden)
  • Vereinssatzung bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung der Anträge fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Termin für die Antragstellung ist der 31. März des laufenden Jahres.

 

Was sollte ich noch wissen?

Antragsberechtigt sind:

Natürliche und als gemeinnützig anerkannte juristische Personen (z. B. eingetragene Vereine, Verbände und Landesarbeitsgemeinschaften, Gesellschaften, Stiftungen), Künstler/-innen, Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft, Gebietskörperschaften und sonstige Träger nicht-kommerzieller kultureller Projekte.


Antragsberechtigt ist nur, wer seinen Sitz bzw. Wohnsitz in Thüringen hat oder wessen Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen nachweist.

Unterstützende Institutionen