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Gewässerrandstreifen

Leistungsbeschreibung

Gemäß § 29 Abs. 1 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) bemisst sich der Gewässerrandstreifen innerhalb von zusammenhängender bebauter Ortsteile 5 m ab der Gewässerböschungsoberkante. Im Außenbereich 10 m  ab der Gewässerböschungsoberkante.
Es gelten die Bestimmungen gemäß der Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern.

An wen muss ich mich wenden?

Die Untere Wasserbehörde steht Ihnen für Fragen rund ums Thema "Gewässerrandsteifen" zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag mit:
• Verzeichnis über die Planungsunterlagen
• Erläuterungen
o Vorhabensträger
o  Zweck des Vorhabens
o  bestehende Verhältnisse (Gewässersohle, Bauwerk, Gewässerböschung)
o  Angaben zum Gewässerprofil ober-  und unterstrom der geplanten Brücke / Durchlass
o  Art und Umfang des Vorhabens
o  Auswirkungen des Vorhabens
o  Rechtsverhältnisse
o  Kosten Brutto
• Zustimmungserklärung des Trägers der Gewässerunterhaltungslast
• Zustimmungserklärung der betroffen Flurstückeseigentümer, sofern Sie nicht Grundstückseigentümer sind
• Übersichtslageplan M 1 : 25000 oder 1 : 10000 mit Angaben des genauen Standortes des Vorhabens
• Bauzeichnungen der baulichen Anlagen (Ansichten, Grundrisse, Längs- und Querschnitte)

Welche Gebühren fallen an?

In Abhänigkeit der Investitionskosten nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN).

Welche Fristen muss ich beachten?

Mindestens 4 Monate vor dem geplanten Baubaginn beantragen.

Rechtsgrundlage

§ 28 ThürWG i. V. m. 36 WHG
§ 29 ThürWG i. V. m. 38 WHG