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Überschwemmungsgebiete

Leistungsbeschreibung

Die Ausweisung von neuen Baugebieten sowie Errichtung und Erweiterung von baulichen An-lagen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist untersagt.

Rechtsgrundlage

§ 78 WHG und § 78a WHG

Was sollte ich noch wissen?

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete sind für jedermann im Internet unter dem Geodaten-Portal Geoproxy des Freistaats Thüringen einsehbar. Die Angaben sind nicht rechtsverbindlich, sie dienen zur groben Orientierung. Die Originalkarten zu den Rechtsverordnungen liegen bei der Unteren Wasserbehörde zur Einsicht vor.

http://www.geoproxy.geoportal-th.de/geoclient/start_geoproxy.jsp
(Bitte auf „Start“ klicken und rechts in der Kartenliste einen Haken bei Wasser- und Heilquel-lenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete setzen)


Die Risiko- und Gefahrenkarten des Freistaats Thüringen sind ebenfalls im Internet abrufbar. Unter: http://antares.thueringen.de weiter unter Hochwasserrisikomanagement - Risiko- und Gefahrenkarten - Flussgebiet Elbe  z. B. Orla - Gefahrenkarten