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Gewässerbenutzung

Leistungsbeschreibung

Für das Entnehmen und Einleiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern, das Aufstauen und Absenken sowie das Entnehmen fester Stoffe benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Die Untere Wasserbehörde steht Ihnen für Fragen rund ums Thema "Gewässerbenutzung" zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Anlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Übersichtsplan: M 1 : 25 000
  • Lageplan: M 1 : 10.000 oder 1 : 5.000 eingetragenem Standort des Vorhabens und bereits vorhandene Gewässerbenutzungsanlagen
  • Gewässerpläne: technischer Querschnitt des Entnahmebauwerkes, Gestaltungsquerschnitte mit vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen, Darstellung der Wasserspiegelhöhe
  • Ggf. Bauzeichnung der baulichen Anlage
  • Investitionskosten
  • Zustimmung des Gewässerunterhaltungspflichtigen

Welche Gebühren fallen an?

Kosten nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN)

Rechtsgrundlage

§ 8 WHG i. V. m. § 9 WHG