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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Leistungsbeschreibung

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII

Es handelt sich um Leistungen für Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder diejenigen, die Regelaltersrente beziehen, und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln sichern können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
  • Personalausweis
  • Nachweise zu: Einkommen und Vermögen, Kosten der Unterkunft und Heizung, Beiträge zu freiwilligen und Pflichtversicherungen

Die Auflistung ist nicht abschließend und ist von den Besonderheiten des Einzelfalles abhängig.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII werden auf Antrag ab dem 1. Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, für max. 12 Monate bewilligt, sofern die gesetzlichen Grundlagen erfüllt sind.

Rechtsgrundlage

SGB XII

Was sollte ich noch wissen?

Örtlich zuständig ist der Landkreis, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ausnahmeregelungen bei Aufnahmen in besondere Wohnformen oder stationäre Einrichtungen sind im Einzelfall zu treffen.