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Bauvoranfrage/ Vorbescheid

Leistungsbeschreibung

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann man mit einer Bauvoranfrage vorab Auskunft zu sonst im späteren Baugenehmigungsverfahren zu klärenden Fragen erbitten.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

in dreifacher Ausfertigung:

  • förmlicher Antrag
  • Lageplan oder Liegenschaftskarte
  • Baubeschreibung
  • die zur Beurteilung der gestellten Fragen erforderlichen Bauvorlagen
  • ggf. Betriebsbeschreibung (Gewerbe oder Landwirtschaft)

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.

Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

Rechtsgrundlage

§ 74 Thüringer Bauordnung

Was sollte ich noch wissen?

Im Einzelfall kann die Einschaltung eines Bauvorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur) erforderlich sein.

Elektronische Antragstellung