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Denkmalschutz

Leistungsbeschreibung

Die untere Denkmalschutzbehörde hat die Aufgabe die Kulturdenkmale im Saale-Orla-Kreis als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass diese in städtebaulicher und dörflicher Entwicklung sowie Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden. Darin eingeschlossen sind alle hoheitlich-rechtlichen Tätigkeiten um denkmalschutzrechtliche Belange für die Kulturdenkmale im Saale-Orla-Kreis zur Erhaltung, Bergung, Bewahrung und der Abwendung von Gefahren durchzusetzen.

Die untere Denkmalschutzbehörde führt Auszüge aus dem Denkmalbuch des Landes Thüringen (Bau- und Kunstdenkmalpflege sowie Bodendenkmalpflege) für das Gebiet des Saale-Orla-Kreises.

Bauliche Maßnahmen an einem Denkmal und innerhalb eines denkmalgeschützten Ensembles sowie in der Umgebung von Kulturdenkmalen sind erlaubnispflichtig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis:

  • Antrag
  • alle für die Beurteilung des Vorhabens und der Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen

Für die Beantragung eines Zuschusses zur Erhaltung von Kulturdenkmalen [" Richtlinie]:

  • Antrag
  • kurze Vorstellung des Objektes mit Schadensdokumentation (mit Farbfotos)
  • vorgesehene Instandsetzungs-, Sanierungs- bzw. Restaurierungsmaßnahmen
  • betreuendes Architekturbüro (wenn für die Maßnahme erforderlich), Stand der Vorbereitung des Vorhabens, Vorlage von Schadensanalyse, Projekten, Kostenangebote/Kostenschätzung
  • Nachweis über die Finanzierung des Gesamtvorhabens oder der Teilleistungen (einschließlich des beantragten Zuschusses)

Rechtsgrundlage

Thüringer Denkmalschutzgesetz

Förderrichtlinie des Landkreises für die Bewilligung von Zuwendungen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen im Saale-Orla-Kreis