§: ThürFlüAG
Ein Asylbewerber hat Anspruch auf 6 m² Wohnraum.
Der Saale-Orla-Kreis hat entschieden, Asylbewerber sowohl in Gemeinschaftsunterkünften (GUs, also Asylbewerberheimen) als auch in Wohnungen unterzubringen. Etwa 75 % aller Asylbewerber im Saale-Orla-Kreis leben in Wohnungen, 25 % in GUs. Damit nimmt der Saale-Orla-Kreis eine Vorbildrolle bei der Unterbringung von Asylbewerbern in Thüringen ein: Die dezentrale Unterbringung in Wohnungen bietet den Asylbewerbern bessere Integrations- und Entwicklungsmöglichkeiten. Sie können zudem auf mehrere Regionen verteilt werden. Allerdings bedeutet diese Art der Unterbringung für Sozial- und Sachbearbeiter auch einen höheren Arbeitsaufwand. Die Einrichtung der Wohnungen ist zudem zeit- und kostenintensiv.
Die Suche nach einer geeigneten zentralen Unterkunft läuft grundsätzlich ähnlich ab wie die Suche nach Wohnungen. Kommt ein Objekt als GU in die engere Wahl, erfolgt die Information an den jeweiligen Bürgermeister.
Wo befinden sich Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Saale-Orla-Kreis?
In Hirschberg wurde eine GU mit Wohnungsunterbringung eingerichtet (maximal 66 Plätze, 33 davon belegt).
Im Förderzentrum in Schleiz (maximal 82 Plätze) sind derzeit keine Flüchtlinge untergebracht.
Im Löhmaer Weg in Schleiz ist eine weitere GU entstanden (maximal 70 Plätze). Hier sind aktuell 33 Asylbewerber untergebracht.
Wer betreibt die Gemeinschaftsunterkunft?
Die Gemeinschaftsunterkünfte werden durch den Landkreis selbst betrieben. In Hirschberg sowie Schleiz erfolgt daher eine ambulante Betreuung durch die Sozialarbeiter des Landratsamtes.
Sind noch weitere Gemeinschaftsunterkünfte im Saale-Orla-Kreis geplant?
Da derzeit keine Prognosen zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen abgegeben werden können, müssen Unterbringungsmöglichkeiten vorgehalten werden. Der Landkreis sieht nach wie vor die dezentrale Unterbringung in Wohnungen als Vorzugsvariante. Aktuell sind keine weiteren GUs geplant.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Wahl des Standortes für eine Gemeinschaftsunterkunft?
§: ThürGUSVO
Sucht das Landratsamt Saale-Orla-Kreis nach geeigneten Immobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen, werden folgende Kriterien beleuchtet:
• nutzbar als Gemeinschaftsunterkunft (geeignete Bausubstanz, Sicherheitsanforderungen wie der Brandschutz müssen erfüllbar sein),
• vorhandenes Bauplanungs- und Baurecht (muss ein Wohn- bzw. Mischgebiet sein),
• Eigentümer ist zum Verkauf oder zur Miete bereit,
• erforderliche Infrastruktur in der Nähe (z. B. Einkaufsmöglichkeiten und ärztliche Versorgung zumutbar/ fußläufig erreichbar),
• öffentliche Verkehrsanbindung und
• angemessener Kauf- oder Mietpreis.
Während der recht angespannten Flüchtlingssituation waren einige dieser Kriterien allerdings kaum noch zu erfüllen.
Wichtig ist v. a., dass eine Lösung sowohl für den Kreishaushalt erschwinglich als selbstverständlich auch für die Asylbewerber geeignet sein muss.
Wer sorgt in der Gemeinschaftsunterkunft für die Sicherheit der Asylbewerber und der Anwohner?
Beim Thema Sicherheit arbeiten Landkreis, Polizei und die Betreiber der GU eng zusammen. In einer GU selbst sorgt das Fachpersonal vor Ort ganztägig dafür, dass die Hausordnung eingehalten wird. Für die ständige Aufrechterhaltung der äußeren und inneren Sicherheit kooperiert das Landratsamt mit der Polizei und privaten Sicherheitsfirmen.
Verliert mein Grundstück an Wert, wenn sich in der Nähe eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber befindet?
Der Wert eines Grundstücks wird immer durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle. Es kann daher nicht pauschal gesagt werden, dass ein Grundstück in der Nähe einer GU an Wert verliert. Ein Anspruch auf Entschädigung oder ähnliches besteht in keinem Fall.