Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über das Vorhaben der Firma JUWI GmbH

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21 a der 9. BImSchV wird die zugunsten der Firma „JUWI GmbH, Energie-Allee 1 in 55286 Wörrstadt erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 08.11.2023 hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der verfügende Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung lautet:
Die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis erlässt folgenden

GENEHMIGUNGSBESCHEID

I. Gegenstand der Entscheidung

Die Firma „JUWI GmbH (vormals juwi AG), Energie-Allee 1 in 55286 Wörrstadt“ erhält vorbehaltlich privater Rechte Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb zweier Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen nach Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) am Standort der Gemeinde Unterkoskau, Gemarkung Unterkoskau, Flur 5, Flurstücke 703 und 710 sowie am Standort der Gemeinde Unterkoskau, Gemarkung Unterkoskau, Flur 6, Flurstück 723/2. Die Genehmigung ergeht nach Maßgabe der in Ziffer II. festgelegten Inhaltsbestimmungen, der unter Ziffer III. aufgeführten Antragsunterlagen sowie der in Ziffer IV. festgesetzten Nebenbestimmungen.

Kenndaten, Betriebszeiten und Abschaltzeiten der Anlagen:

Interne Bezeichnung WEA 01 WEA 02
Gemarkung Unterkoskau Unterkoskau
Flur 5 6
Flurstück 703, 710 723/2
Koordinaten ETRS 32 X=707606
Y=5599159 X=707725
Y=5598856
Typ Vestas V 162 Vestas V 162
Leistung 6.0 MW 6.0 MW
Nabenhöhe 169 m 169 m
Rotordurchmesser 162 m 162 m
Gesamthöhe 250 m 250 m
Schallleistungspegel 104,3 dB(A) 104,3 dB(A)

Diese Genehmigung erlischt für die einzelnen WEA, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Bestandskraft dieses Bescheides mit dem Betrieb der WEA begonnen worden ist. Die Fristen können auf Antrag verlängert werden.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält zudem Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen sowie Hinweise
Für den Genehmigungsbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis mit Sitz in Schleiz eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Umwelt, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz. Der Widerspruch kann auch mittels De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes an die De-Mail-Adresse info@saale-orla-kreis.de-mail.de erhoben werden. Die Einlegung des Widerspruchs mittels einfacher E-Mail genügt nicht den Anforderungen an die Schriftform.
Die Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und seine Begründung können vom Tag nach der Bekanntmachung an zwei Wochen bei der folgenden Stelle während der Öffnungszeiten eingesehen werden:
Zeitraum: 27.11.2023 – 08.12.2023
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Wisentahaus Raum 302
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 – 17:00 Uhr
Eine vorherige Terminabsprache unter 03663 488 847 ist wünschenswert.
Weiterhin kann der Bescheid digital auf der Internetseite des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis unter der Rubrik “Umwelt-Informationen für die Öffentlichkeit” eingesehen werden.
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, bei der oben genannten Genehmigungsbehörde schriftlich oder elektronisch (umwelt@lrasok.thueringen.de) angefordert werden.
Der Genehmigungsbescheid gilt mit Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Im Auftrag
H. Günther
Fachdienstleiter Umwelt