Die Angaben zum Fahrzeughalter sind bei jeder Zulassung eines Fahrzeuges nachzuweisen. Welche Nachweise erbracht werden müssen, ist davon abhängig, wer die Zulassung auf sich beantragt.
bei Privatpersonen
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate), ggf. Behindertenausweis
bei Erledigung im Auftrag
Vollmacht des Antragsstellers
Personalausweis des Antragstellers ggf. Behindertenausweis des Antragstellers Personalausweis des Bevollmächtigten
bei Einzelunternehmen
Personalausweis des Unternehmers
Gewerbeanmeldung (bei Anmeldepflicht gem. HGB) bzw. anderer Nachweis der Firmenanschrift
Handelregisterauszug Teil A (wenn vorhanden)
Erklärung zur Zustellbarkeit von Schriftstücken an die Unternehmensadresse
>Weitere Informationen
bei OHG und KG
Personalausweis (Kopie) des Geschäftsführers
Gewerbeanmeldung (bei Anmeldepflicht gem. HGB) bzw. anderer Nachweis der Firmenanschrift
Handelsregisterauszug Teil A
Handelsregisterauszug Teil B
Personengesellschaften
Gewerbeanmeldung/Gewerbegenehmigung (bei Anmeldepflicht gemäß HGB)
Benennung (schriftlich) eines im Fahrzeugregister einzutragenden Vertreters sowie dessen Personalausweis. Sind weitere Personen vorgesehen, auch deren Personaldokumente.
juristische Personen
Personalausweis des Geschäftsführers Gewerbeanmeldung (bei Anmeldepflicht gem. HGB) bzw. anderer Nachweis der Firmenanschrift
Handelregisterauszug Teil B bzw. Vereinsregisterauszug bzw. Genossenschaftsregisterauszug