Saale-Orla-Kreis begrüßt einheitliche Corona-Regelung

29. Oktober 2020 - Landrat Thomas Fügmann unterstützt bundesweit abgestimmtes Vorgehen / Maßnahmen seien hart, aber nötig / Neue Regeln machen Verlängerung der Allgemeinverfügung für den Landkreis unnötig

Landrat Thomas Fügmann spricht von harten Maßnahmen, die aber gerechtfertig seien, um die Pandemie in den Griff zu bekommen.Landrat Thomas Fügmann spricht von harten Maßnahmen, die aber gerechtfertig seien, um die Pandemie in den Griff zu bekommen.

Schleiz. Die am gestrigen Mittwoch von den Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin getroffene Verständigung, im November mit bundesweit einheitlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie vorzugehen, stößt im Saale-Orla-Kreis auf Zustimmung. Auch wenn die konkrete Umsetzung Ländersache ist und die fertig ausformulierten Regelungen für Thüringen noch nicht vorliegen, ist das koordinierte Vorgehen aus Sicht des Landratsamts in Schleiz ein Schritt in die richtige Richtung.

„Zweifelsohne kann es niemandem gefallen, wenn das öffentliche Leben derart eingeschränkt wird, aber die enormen Zuwachsraten bei den Infektionszahlen, die sich zeitverzögert in den Krankenhäusern und leider auch bei den Todeszahlen niederschlagen werden, machen ein schnelles und entschlossenes Handeln zwingend erforderlich“, wirbt Landrat Thomas Fügmann um Verständnis bei der Bevölkerung. Auch wenn man über einzelne Aspekte der Vereinbarung von Mittwoch streiten könne, sei es das richtige Signal, nun gemeinsam vorzugehen.

„Es sind ohne Frage harte Maßnahmen. Manches wirkt aus Sicht des ländlichen Raums, der zumeist weniger stark betroffen ist, vielleicht sogar zu streng, aber wir sollten es einfach als Zeichen der Solidarität mit den Städten zugunsten einer einheitlichen Regelung für ganz Deutschland sehen“, so Thomas Fügmann weiter.

Wie genau die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin in Thüringen umgesetzt werden, war am Donnerstag Thema einer gemeinsamen Telefonkonferenz von Vertretern der Landesregierung mit Verantwortungsträgern der Landkreise und kreisfreien Städte. Darin wurde bekräftigt, dass die am 20. Oktober unterzeichnete Verordnung, die die aktuell gültige Thüringer Corona-Grundverordnung sowie die Thüringer Quarantäne-Verordnung mit nur geringfügigen Änderungen um einen Monat verlängert, weiter Bestand hat.

Die nun beschlossenen Einschränkungen sollen in einer zusätzlichen Verordnung niedergeschrieben werden. Sie soll möglichst klar und einfach sein und sich im Wesentlichen darauf beschränken, was vorübergehend nicht mehr erlaubt ist. Verkündet wird diese „Lockdown-Verordnung“ voraussichtlich am Sonntag, 1. November, ehe sie am darauffolgenden Montag in Kraft tritt.

Während die Verbote unter anderem zahlreiche Angebote mit Unterhaltungscharakter, wozu auch Museen zählen, oder die Möglichkeiten zum Sporttreiben betreffen, gibt es auch Vieles, was im bisherigen Maßstab erlaubt bleibt. Insbesondere betrifft das alle Bildungseinrichtungen, wobei der Begriff Bildung in Thüringen sehr weitläufig interpretiert werden soll. Neben Schulen inklusive Sportunterricht und Kindergärten sollen etwa Fort- und Weiterbildungsangebote, Fahrschulen, Musikschulen, Volkshochschulen oder auch Bibliotheken dazu zählen. Seitens der Landesregierung wurde angekündigt, dass auch Beratungsangebote, Spielplätze, Tagespflegeeinrichtungen, Kinder- und Jugendtreffs, Mutter-Kind-Heime, Werkstätten für Behinderte oder therapeutische Einrichtungen, wie Logopädie oder Physiotherapie nicht unter das Verbot fallen. Das Demonstrationsrecht sowie die Religionsfreiheit bleiben unberührt und auch für Beerdigungen und Hochzeiten soll trotz der beschlossenen Kontaktbeschränkungen eine Lösung gefunden werden.

Aufgrund der beschlossenen bundesweiten Maßnahmen läuft die Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises, die die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen einschränkt, mit Ablauf des Sonnabends, 31. Oktober, ohne Verlängerung oder Fortschreibung aus. Die neuen, überregionalen Beschränkungen treten dann am Montag, 2. November, in Kraft.

Pressesprecher
Alexander Hebenstreit