Vorbeugender Gefahrenschutz

Die Gefahrenverhütungsschau und der vorbeugende Gefahrenschutz sind Pflichtaufgaben, die der Saale-Orla-Kreis im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen hat und dazu hauptamtliche Bedienstete, die mindestens die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst besitzen, beschäftigt.

Dabei sind derzeit über 300 Objekte erfasst, die in einem max. 5-Jahres-Rhythmus zu kontrollieren sind. Auf der Grundlage einer Satzung werden für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau Gebühren erhoben.

Der Gefahrenverhütungsschau unterliegen insbesondere Objekte:

  • von denen erhebliche Brand-, Explosions- und sonstige Gefahren für Menschen, Umwelt und Sachwerte ausgehen können,
  • mit hoher Menschenansammlung und
  • nach einer Objektliste (Anlage zur Thüringer Verordnung über die Gefahrenverhütungsschau).

Im Rahmen des vorbeugenden Gefahrenschutzes sind unter anderem auch folgende Aufgaben durch die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle zu erfüllen:

  • Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
  • Fachliche Beratung und Abstimmung mit beteiligten Fachbehörden, Fachplanern, Architekten, Bauherren und Betreibern
  • Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (z.B. bei Bebauungsplänen)
  • Beteiligung in Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz einschließlich der wiederkehrenden Überwachungen
  • Prüfung, Freigabe und Weitergabe von Feuerwehrplänen
  • Freigaben und Verwaltung der Feuerwehrschließung des SOK
  • Durchführung von Schulungsmaßnahmen in den freiwilligen Feuerwehen
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern, Durchführung Handfeuerlöscher-Training

Beteiligung im Rahmen der Aufschaltung und dem Betreiben von Brandmeldeanlagen

Im Zuge der Leitstellenreform des Landes Thüringen überträgt der Saale-Orla-Kreis zum 01.01.2020 vertraglich der Stadt Gera die Pflichtaufgabe zum Betreiben einer Leitstelle.

Ab sofort sind deshalb für Brandmeldeanlagen aus dem Saale-Orla-Kreis die folgenden Richtlinien für die Aufschaltung zu beachten: