Meldung von Maßnahmenplätzen für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG

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Angaben zum Maßnahmenträger

Es handelt sich bei dem Maßnahmenträger um eine staatliche oder kommunale Körperschaft oder um eine Körperschaft, welche gemeinnützige Zwecke verfolgt. Die Gemeinnützigkeit des Trägers wird durch Vorlage eines durch das Finanzamt erlassenen Freistellungsbescheides nachgewiesen (Bitte Kopie beifügen).

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Wir melden als Maßnahmenträger die Bereitstellung nachfolgend genannter Arbeitsgelegenheit gemäß §5 AsylbLG, mit der Bitte um Zuteilung von Arbeitskräften.

Angaben zur Maßnahme

Es wird versichert, dass durch die gemeldete Maßnahme keine Verdrängung regulärer Arbeitskräfte auf dem freien Arbeitsmarkt stattfindet. Das Arbeitsergebnis dient der Allgemeinheit und eine wirtschaftliche Verwertung der Arbeitskraft steht keinesfalls im Vordergrund.

Mitwirkungspflicht

Wir verpflichten uns, bei Zuteilung von Arbeitskräften dem Landratsamt unaufgefordert monatlich die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch Vorlage eines vollständig ausgefüllten und vom Maßnahmenträger, sowie vom Maßnahmenteilnehmer unterschriebenen Stundennachweises zu belegen.

Zudem verpflichten wir uns, jedes Fehlverhalten der zugeteilten Person/-en, welches dem Zweck der Maßnahme zuwiderläuft, dem Landratsamt unverzüglich mitzuteilen.

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