Prävention für Familien im Saale-Orla-Kreis
Gemäß § 14 SGB VIII sollen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
Diese Angebote und Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.
Dabei sind insbesondere die Lebenswelten junger Menschen und damit verbundene Gefahren sowie angrenzende Berufsfelder in die Information und Beratung einzubeziehen.
Erzieherische Angebote meinen hier insbesondere Bildungsangebote, Information, Aufklärung und Befähigung, die auf die Einsicht der Kinder und Jugendlichen abstellt.
Prävention bezeichnet Maßnahmen und Angebote, die darauf abzielen, vorbeugend Risiken zu verringern, Lebenskompetenzen zu fördern und bildet dabei die Basis für ein gesundes und eigenverantwortliches Aufwachsen.