Schutzgebiete

Das Landratsamt, als untere Naturschutzbehörde, führt ein Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis

Schutzgebiete, die schutzwürdige und schutzbedürftige Bestandteile des Naturhaushaltes umfassen, dienen dem Erhalt und der Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft. Sie werden mittels Rechtsverordnung durch die jeweiligen Naturschutzbehörden unter Schutz gestellt, gepflegt und vor Beeinträchtigungen geschützt.

Die Ausweisung von Schutzgebieten soll sowohl den Bestand bedrohter Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer Gesellschaften nachhaltig sichern und ihre Lebensräume zu Biotopverbundsysteme entwickeln, als auch die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter gewährleisten sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes sichern sowie Gebiete erhalten und entwickeln, die sich für die Erholung besonders eignen.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unterscheidet dabei folgende Kategorien von Schutzgebieten: Naturschutzgebiete (§ 23), Nationalparke, Nationale Naturmonumente (§ 24), Biosphärenreservate (§ 25), Landschaftsschutzgebiete (§ 26), Naturparke (§ 27), Naturdenkmäler (§ 28) sowie geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29) 

Ihr/e Ansprechpartner/in:

Ermer (Fachdienst Umwelt)

Fachdienst Umwelt

Greiling (Fachdienst Umwelt)

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