Öffentliche Bekanntmachungen
Der Wahlausschuss für die Kreistagswahl tritt am 23. April im Landratsamt Saale-Orla-Kreis in Schleiz zusammen.
Werden Grundstückseigentümer im besonderen Maße von Maßnahmen der Gewässerunterhaltung betroffen, erfolgt eine gesonderte Information.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz sind die Unternehmer von Abwasseranlagen verpflichtet, diese auf den ordnungsgemäßen Betrieb und Unterhaltung zu überwachen.
Im Saale-Orla-Kreis sind am 26. Mai 2024 40 Mitglieder für den Kreistag zu wählen.
Um wildlebende Arten und deren Populationen zu erhalten, sind fachliche Grundlagen nötig, für deren Erarbeitung das TLUBN in Thüringen zuständig ist.
In Pößneck wird es am 23. März im Rahmen des Ostermarktes einen verkaufsoffenen Sonntag geben.
Der Bau- und Vergabeausschuss berät unter anderem über den Entwurf für den Kreishaushalt 2024.
Mobil sein – was heißt das wirklich und was braucht man, um mobil zu sein? Diesen Fragen wurden im Rahmen einer Untersuchung zum Thema Mobilität nachgegangen.
Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis, weist alle Imker auf die Behandlungspflicht gegen die Varroamilbe hin.
Im Saale-Orla-Kreis hat sich die Muffelwildpopulation in den vergangenen Jahren deutlich und überproportional erhöht.
Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern zur Bewässerung bleibt im Saale-Orla-Kreis untersagt und gilt seit 17. August für alle oberirdischen Gewässer.
Die Anordnung des verstärkten Monitorings bei Wildschweinen und die Anordnung der Entsorgung Tierischer Nebenprodukte wird bis auf Widerruf verlängert.