Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Förderprogramm – Was ist die BEG?

Die BEG fasst bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) / Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) / Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.

Die BEG WG und BEG NWG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW seit dem 1. Juli 2021 verfügbar. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.

Bestehende Förderprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) sind seit Anfang 2021 im BEG zusammengefasst.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern (siehe Einzelmaßnahmen). Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Für die BEG gelten bestimmte (technische) Voraussetzungen und Einschränkungen. Einen Überblick erhalten Sie im allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung und Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen zum Thema.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
freiberuflich Tätige
Kommunen
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtsgemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren (Erbringen Leistungen im Auftrag eines Dritten).

Der grundsätzliche Ablauf ist wie folgt:

1. Angebote von Fachfirmen einholen
2. Energieeffizienzexperte einbinden (bei bestimmten Maßnahmen, siehe unten)
3. Antrag bei der BAFA stellen
4. Zuwendungsbescheid abwarten, Vertragsabschluss vornehmen
5. Maßnahme umsetzen und abschließen
6. Verwendungsnachweis erbringen
7. Prüfung, Abruf und Auszahlung der Mittel

Der Antrag muss zwingend vor dem Maßnahmenbeginn erfolgen; nach der Antragstellung ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich.

Energieeffizienz-Experten (EEE):

Für bestimmte Maßnahmen im Rahmen der BEG ist es zwingend erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten hinzuzuziehen. Dies gilt für:

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Anlagentechnik (außer Heizung)

Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines EEE optional.

Alle relevanten Details zum Thema finden Sie auf der Homepage des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): BAFA-Förderprogramme effiziente Gebäude.

Zum BAFA-Förderwegweiser Energieeffizienz gelangen Sie hier: Förderwegweiser

Infotelefon des BMWK zur Energieeffizienz
Für allgemeine Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude steht Ihnen derzeit das Infotelefon des BMWK zur Energieeffizienz zur Verfügung.
Telefon: 0800 0115 000
Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr – 14:00 Uhr

(Quelle: Homepage BAFA)