Vollstreckung durch das Landratsamt

Der Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen sowie zugelassener privatrechtlichen Forderungen nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz. 

Wie kann ich eine Vollstreckungsforderung bezahlen?

Bitte überweisen Sie die Forderung nur unter Angabe des Buchungszeichens, welches in der Zahlungsaufforderung oben rechts angegeben wurde auf das Konto des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis. Zudem besteht die Möglichkeit der Barzahlung oder mit EC-Karte an dem Kassenautomaten im Landratsamt Schleiz. 

Kreissparkasse Saale-Orla

IBAN: DE13830505050000001589
BIC: HELADEF1SOK

Eine kurze Nachricht an die Vollstreckungsbehörde ist zudem hilfreich, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. 

Für wen vollstrecken wir?

Eine Übersicht, für welche Körperschaften, juristische Personen bzw. sonstige Einrichtungen das Landratsamt Saale-Orla-Kreis vollstreckt, finden Sie hier

Haben Sie Fragen zum Datenschutz? 

Hinweise und Informationen zum Thema Datenschutz können Sie den nachstehenden Informationsblättern entnehmen.