Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst erfüllt entsprechend gesetzlicher Vorgaben alle Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes rund um die Kinder- und Jugendgesundheit.

Angebote und Aufgaben:
  • Reihenuntersuchungen an den Kindereinrichtungen des Kreises gemäß Thüringer Kindertagesstättengesetzes
  • Reihenuntersuchungen an den Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen des Kreises gemäß Thüringer Schulgesetz (Klassenstufe 4 und 8)
  • Einschulungsuntersuchungen für alle schulpflichtigen Kinder an den Kindertagesstätten und im Fachdienst Gesundheit
  • Beratung zum Impfstand von Kindern
  • Beratung von Eltern, Erziehern zu gesundheitlichen Problemen von Kindern und Jugendlichen
      
    Eine telefonische Terminabsprache ist erforderlich.


Masernschutzgesetz

Infolge des Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes in Thüringen gilt für verschiedene Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen die Pflicht, einen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachzuweisen.

Die Meldung von fehlenden Nachweisen kann über folgende Links erfolgen:

Die Anleitung, wie das Meldeportal funktioniert, können Sie hier einsehen (hier klicken).

Das Meldeportal wird durch das 2. Landesprogramm Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts ermöglicht. Gefördert durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.